Infektionsschutzkittel

EINMALKITTEL | VIRENDICHT| EN14126

Infektionsschutzkittel

Wir bieten über Satiata Med Schutzkittel, die nach  EN 14126 getestet sind. Sie bieten Schutz vor Penetration, vor Blut sowie vor Bakterien und Viren. Der Bereich im Rücken besteht aus dünnem und luftdurchlässigem Vliesstoff, so dass er sich auch zum Langzeiteinsatz im Nassbereich sehr gut eignet. Der Einwegkittel hat wie gewohnt die Öffnung auf der Rückseite, zum Schließen zwei Bindebänder am Kragen und zwei Bindegürtel, sowie gestrickte Ärmelbündchen.

Dieser Infektionsschutzkittel (einweg) entspricht der Kategorie 1 für Persönliche Schutzausrüstung nach Verordnung (EU) 2016/425. 

Preis: ab 3,49 Euro / Stück

Eigenschaften

  • blutdicht, bakterien- und virenresistent
  • Ärmel mit Stoffbündchen
  • Bindung im Nacken- und Rückenbereich
  • Kategorie I der Verordnung (EU) 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verpackungsgröße: 10 Stück
  • Länge: 136cm (entspricht Größe L)
  • DHL-Sofortversand aus Deutschland durch unseren Partnershop
  • Sonderkonditionen ab 1.000 Stück und für gemeinnützige Organisationen. Bitte das Kontaktformular nutzen.

Über Infektionsschutzkittel

Es gibt Arbeitsbereiche, die erfordern weitreichende Sicherheitsvorkehrungen. Der hier gezeigte Kittel dient zum Schutz vor Infektionen, Viren und verschiedenen Verunreinigungen. Sie können die Kittel für Laborarbeiten und als Hygieneprävention in der Pflege und Klinik einsetzen. Auch in der Lebensmittelindustrie werden solche Infektionsschutzkittel eingesetzt, um die Nahrungsmittel vor Verunreinigung zu schützen.

Was ist eigentlich eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ?

Die PSA ist eine berufsspezifische Ausrüstung, die Personen als Schutz gegen diverse Risiken tragen. Es geht immer darum, die eigene Gesundheit zu schützen. Als Beispiel können diesen: Schutzanzüge, Helme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Hautschutzmittel oder Stechschutzkleidung.

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ regelt die genauen Bestimmungen, also etwa ob der Arbeitgeber diese Ausrüstung bereitstellen muss oder ob die Beschäftigen diese nutzen müssen.

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